Freiheit ist Auftrag und Sinn des Grundgesetzes,
das die Basis unseres Zusammenlebens bildet.
Die darin garantierten Grundrechte, wie z. B.
Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit,
Vereins- und Versammlungsfreiheit sowie die
Gleichbehandlung der Geschlechter sind universale
Rechte, die allen Menschen zustehen.
Aufgabe der Politik und der staatlichen Gewalt
ist es, die Grundrechte und damit die garantierte
Freiheit der vielen verschiedenen Religionen
und Weltanschauungen in unserem Land zu garantieren,
und ihnen Chancengleichheit zu geben.
„Wie Justitia müssen wir blind
dafür sein, ob religiöse Bekenntnisse
mit einem Gebetsteppich, einer Ordenstracht
oder einem roten Segenszeichen auf der Stirn
zutage treten oder im Gegenteil Bekenntnisfreiheit
gelebt wird“, sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Aber, blind dürfen wir nicht sein, „wo
die Grenzen unserer Verfassung überschritten
werden“.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geboren
am 26. Juli 1951 in Minden ist seit Oktober
2009 Bundesministerin der Justiz.
Nach Abitur und Studium der Rechtswissenschaft
war sie von 1979 bis 1990 beim Deutschen Patentamt
in München tätig, zuletzt als Leitende
Regierungsdirektorin. Ab 1990 war Leutheusser-Schnarrenberger
Mitglied des Deutschen Bundestages.
Ab 1991 wurde sie Mitglied im FDP-Bundesvorstand.
Am 18. Mai 1992 wurde sie als Bundesministerin
der Justiz in die von Bundeskanzler Helmut Kohl
geführte Bundesregierung berufen. Am 14.
Dezember 1995 kündigte sie aus Protest
gegen den von ihrer Partei in einer Mitgliederbefragung
befürworteten Großen Lauschangriff
ihren Rücktritt an. Sie übte das Amt
noch bis zum 17. Januar 1996 aus. 2000 wurde
sie Landesvorsitzende der
FDP Bayern.
Wir freuen uns, Sie zu dieser Veranstaltung
zu begrüßen.
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