Es war eine der großen Errungenschaften
liberalen Denkens und der europäischen
Aufklärung, religiöse Fragen aus den
Sachen des Staates (res publica) herauszunehmen
und dem Bürger selbst zu überlassen.
Deutschland ist ein Säkularstaat und hat
keine Staatskirche, aber ein strikt laizistischer
Staat, wie es Frankreich und übrigens auch
die Türkei sind, ist Deutschland nicht.
Weniger religiös sind deswegen Franzosen
und Türken nicht. Glauben ist in Deutschland
Privatsache, die organisierte Ausübung
des Glaubens (Amtskirche) ist es nicht. Es mehren
sich Anzeichen für eine Rückkehr der
Religionen ins öffentliche Leben überhaupt
und für Konflikte zwischen Kirche und Staat.
Die Kirche ist nicht der Staat. Gleichwohl
spielt sie als privilegierte Einrichtung des
öffentlichen Lebens in Staatsdinge hinein:
sie darf in öffentlichen Schulen durch
ausschließlich amtskirchlich, lizensierte
Lehrer unterrichten; sie erteilt und entzieht
Lehrbefugnisse für beamtete Theologen an
staatlichen und staatsfinanzierten Universitäten;
sie lässt vom Staat für Kirchenzugehörigkeit
Zwangsabgaben (Steuern) vollstrecken und sie
bringt Banken in Verlegenheit, ihre Kunden fragen
zu müssen, wohin der Kirchenanteil der
Abgeltungssteuer denn gehen soll. Wo liegt –
salopp gesagt – die Schnittmenge zwischen
Glauben und Steuern?
Beide großen Kirchen waren enttäuscht,
dass der von ihnen massiv unterstützte
Volksentscheid in Berlin scheiterte, „Religion"
als Wahlpflichtfach zu Lasten des bisherigen
Pflichtfaches „Ethik" einführen
zu lassen. Im laizistischen Frankreich wäre
ein solches Begehren gar nicht erst möglich
gewesen.
Vor kurzem wurde das Land Berlin gerichtlich
verpflichtet, einem Schüler muslimischen
Glaubens einen Gebetsraum einzurichten.
Was ist dann mit dem Kruzifix-Urteil? Die
großen christlichen Kirchen beschäftigen
Sektenbeauftragte und der Staat bedient sich
ihrer Expertise sehr gern. Wem zu Nutzen? Darf
ein Atheist an öffentlichen Schulen evangelischen
oder katholischen Religionsunterricht erteilen?
Dürfen katholische Priester, die heiraten
wollen, lehrende Theologen bleiben?
Das Grundgesetz sagt „Ja“. Die Staatskirchenverträge
erlauben den Kirchen, „Nein“ zu
sagen. Geht das Sakrament vor Verfassungsrecht?
Wie halten wir es dann mit dem Grundgesetz?
Im Art 33 GG heißt es:
„(3) Der Genuss bürgerlicher und
staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung
zu öffentlichen Ämtern sowie die im
öffentlichen Dienste erworbenen Rechte
sind unabhängig von dem religiösen
Bekenntnis.“
Wenn es um die Vermischung von Dingen geht,
die des Kaisers, und solchen, die des Papstes
sind, dann haben Liberale immer „Kopfschmerzen“;
noch viel mehr, wenn die Politik fromm wird
und die Amtsgeschäfte Sache des Glaubens
oder der Gesinnungsethik werden.
Gibt es nicht gute Gründe, das Erbe der
Republik, das der liberalen Demokratie, das
der Trennung von Staats- und Glaubenssachen
aufmerksam zu hüten?
|