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KIRCHE UND STAAT –
RELIGION UND POLITIK

 Vortrag & Disskussion  
Prof. Dr. Thomas Meyer
Professor (em.) für Politikwissenschaften, Universität Dortmund
Herausgeber der Frankfurter Hefte, Neue Gesellschaft

Prof. Dr. Peter Krämer
Lehrstuhl für Kirchenrecht, Theologische Fakultät Trier

 Moderation 
Ursula Thilmany-Johannsen
Programmgruppe: Kirche, Religion und Gesellschaft des Saarländischen Rundfunks

 

Villa Lessing

Vortrag & Diskussion - 17. November 2009 // 19.00 Uhr


Es war eine der großen Errungenschaften liberalen Denkens und der europäischen Aufklärung, religiöse Fragen aus den Sachen des Staates (res publica) herauszunehmen und dem Bürger selbst zu überlassen.

Deutschland ist ein Säkularstaat und hat keine Staatskirche, aber ein strikt laizistischer Staat, wie es Frankreich und übrigens auch die Türkei sind, ist Deutschland nicht. Weniger religiös sind deswegen Franzosen und Türken nicht. Glauben ist in Deutschland Privatsache, die organisierte Ausübung des Glaubens (Amtskirche) ist es nicht. Es mehren sich Anzeichen für eine Rückkehr der Religionen ins öffentliche Leben überhaupt und für Konflikte zwischen Kirche und Staat.

Die Kirche ist nicht der Staat. Gleichwohl spielt sie als privilegierte Einrichtung des öffentlichen Lebens in Staatsdinge hinein: sie darf in öffentlichen Schulen durch ausschließlich amtskirchlich, lizensierte Lehrer unterrichten; sie erteilt und entzieht Lehrbefugnisse für beamtete Theologen an staatlichen und staatsfinanzierten Universitäten; sie lässt vom Staat für Kirchenzugehörigkeit Zwangsabgaben (Steuern) vollstrecken und sie bringt Banken in Verlegenheit, ihre Kunden fragen zu müssen, wohin der Kirchenanteil der Abgeltungssteuer denn gehen soll. Wo liegt – salopp gesagt – die Schnittmenge zwischen Glauben und Steuern?

Beide großen Kirchen waren enttäuscht, dass der von ihnen massiv unterstützte Volksentscheid in Berlin scheiterte, „Religion" als Wahlpflichtfach zu Lasten des bisherigen Pflichtfaches „Ethik" einführen zu lassen. Im laizistischen Frankreich wäre ein solches Begehren gar nicht erst möglich gewesen.

Vor kurzem wurde das Land Berlin gerichtlich verpflichtet, einem Schüler muslimischen Glaubens einen Gebetsraum einzurichten.

Was ist dann mit dem Kruzifix-Urteil? Die großen christlichen Kirchen beschäftigen Sektenbeauftragte und der Staat bedient sich ihrer Expertise sehr gern. Wem zu Nutzen? Darf ein Atheist an öffentlichen Schulen evangelischen oder katholischen Religionsunterricht erteilen? Dürfen katholische Priester, die heiraten wollen, lehrende Theologen bleiben?
Das Grundgesetz sagt „Ja“. Die Staatskirchenverträge erlauben den Kirchen, „Nein“ zu sagen. Geht das Sakrament vor Verfassungsrecht?

Wie halten wir es dann mit dem Grundgesetz? Im Art 33 GG heißt es:
„(3) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.“

Wenn es um die Vermischung von Dingen geht, die des Kaisers, und solchen, die des Papstes sind, dann haben Liberale immer „Kopfschmerzen“; noch viel mehr, wenn die Politik fromm wird und die Amtsgeschäfte Sache des Glaubens oder der Gesinnungsethik werden.
Gibt es nicht gute Gründe, das Erbe der Republik, das der liberalen Demokratie, das der Trennung von Staats- und Glaubenssachen aufmerksam zu hüten?

Villa Lessing
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17. November 2009 // 19:00 Uhr
Die Einladung mit dem gesamten Programmablauf und die Anmeldung für die Veranstaltung „Kirche und Staat – Religion und Politik“ am 17. November 2009 sind auch als PDF-Datei downloadbar:
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Programm
[ca. 272 KB]
Anmeldung
[ca. 372 KB]
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